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FiftyFifty verklagen Agentur ATTRAKT wegen Vertragsbruch

FiftyFifty verklagen Agentur ATTRAKT wegen Vertragsbruch

 

Wie bekannt wurde, haben die Mitglieder der Girlgroup FiftyFifty eine einstweilige Verfügung gegen ihre Agentur ATTRAKT wegen Verletzung des Exklusivvertrages beantragt. Am 28. Juni reichte die Rechtsvertretung der vier Mitglieder, die Anwaltskanzlei Barun, beim Seoul Central District Court einen Antrag auf einstweilige Verfügung zur Aussetzung des Exklusivvertrages ein.

"Die vier Mitglieder haben die einstweilige Verfügung beantragt, weil ATTRAKT gegen den Exklusivvertrag verstoßen und einen Vertrauensbruch verursacht hat", erklärte die Anwaltskanzlei.

Im Internet kursieren auch Gerüchte über einen Vertrag zwischen der Agentur ATTRAKT und einer Firma namens "the Givers". Den Gerüchten zufolge erhielt ATTRAKT eine Produktion durch 'the Givers', was zu einem Streit mit ATTRAKT führte, weil 'the Givers' heimlich die Urheberrechte an "cupid" erworben hatte. Die Einzelheiten des Vertrags zwischen ATTRAKT und DougieBus sind jedoch nicht bekannt.

In der Internet-Community gingen die Meinungen über die Klage auseinander. "Die meisten Mitglieder sind jung, und es scheint, dass sie Opfer einer Geldschlacht für Erwachsene sind", "Sie werden nicht auftreten können, während sie vor Gericht stehen, also denke ich, dass die Tage der Gruppe gezählt sind", "Sieben Monate nach ihrem Debüt auf Zahlung klagen? Ich verstehe das überhaupt nicht", "Sie haben sich noch nicht einmal eine gute Fangemeinde aufgebaut, und das ist schon passiert, schade", "Idole werden normalerweise vierteljährlich bezahlt, aber sie sind noch nicht einmal ein Jahr dabei und fangen gerade erst an, berühmt zu werden."

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