Nayeon (bürgerlicher Name Lim Nayeon), ein Mitglied der Idolgruppe TWICE, hat einen Rechtsstreit um Geldverleih gewonnen.
Die 13. Zivilabteilung des östlichen Bezirksgerichts von Seoul entschied zugunsten von Herrn A in einem Geldverleihverfahren gegen Nayeon und ihre Mutter. Herr A behauptete, Nayeon über einen Zeitraum von 12 Jahren mehr als 600 Millionen Won geschickt zu haben, aber das Gericht stellte fest, dass es keine ausreichenden Beweise gab, um dies als Darlehen anzuerkennen.
Dem Urteil zufolge schickte Herr A. Nayeon zwischen August 2004 und Juni 2016 535,9 Millionen Won, während Nayeon und ihre Mutter über einen Zeitraum von sechs Jahren, von März 2009 bis Februar 2015, 115,6 Millionen Won mit einer auf den Namen von A. lautenden Kreditkarte bezahlten. Diese finanziellen Transaktionen fanden statt, bevor Nayeon ihr Debüt als TWICE gab.
Im Januar letzten Jahres reichte A. Klage gegen Nayeon und ihre Mutter ein,
Er behauptete, "das Geld damals auf Bitten von Nayeons Mutter geliehen zu haben".
Das Gericht wies seine Klage jedoch ab, da es keine Beweise für das Darlehen gab.
Auch die Behauptung von Herrn A, er habe "erwartet", das Geld zurückzubekommen, wenn Nayeon ihr Debüt als Sängerin gebe, wurde vom Gericht nicht akzeptiert, da die Zeugenaussagen von Herrn A nicht ausreichten, um zu beweisen, dass das Rückzahlungsversprechen der Wahrheit entsprach.
Dementsprechend legte Herr A. keine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein.
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